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GEZ für Computer rechtswidrig? |
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Donnerstag, 31. Dezember 2009 um 12:46 Uhr |
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Heute möchten wir euch – besonders den älteren Spielern – aus einem anderem Bereich berichten, der insbesondere für intensive Computernutzer von Interesse sein dürfte. Im Jahr 2007 fiel der Beschluss zur Erhebung weiterer GEZ-Gebühren und seit diesem Zeitpunkt werden für Computer und Internet fähige Handys neben den üblichen Gebühren weitere erhoben. Eine Dolmetscherin aus Goslar klagte gegen den Sender NDR, weil der Sender von der Dolmetscherin weitere Gebühren für den Zweit-PC erhoben hatte. Daher ging die Dolmetscherin aus Goslar zum Gericht und forderte Ihr Recht ein und das Gericht gab ihr in dieser Hinsicht recht. Das Urteil
wurde mit der Begründung, dass der Sender keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stellt, bekräftigt. In der weiteren Erklärung wird davon ausgegangen, dass der NDR sein Hörfunkprogramm nicht ungebegrenzt vielen Nutzern zugänglich machen könne. Dabei ist es nicht entscheidend in welcher Art und Weise (privat oder geschäftlich) zum Empfangen des Programms genutzt wird. Im Gegenzug ist der NDR bereits in die Berufung gegangen, womit dieser Fall erneut vor dem Oberverwaltungsgericht ausgetragen wird. Wenn das gesprochene Urteil in dieser Instanz bestätigt werden sollte, könnte dies breitgefächerte Folgen für die seit Anfang 2007 erhobenen GEZ - Gebühren für Computer haben.
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